Ihr Brandschutz-Fachbetrieb im Großraum Stuttgart
FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Bei der Grundausstattung sind besonders Schlafbereiche (Schlaf-, Kinder und Gästezimmer) und Flure/Fluchtwege mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei offenen Gegebenheiten mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.
Generell ist jedoch zu empfehlen, die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Räumen einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses zu installieren. Ausnahme könnten hierbei Küche, Bad oder Orte sein an denen Wasserdämpfe Täuschungsalarme auslösen könnten.
Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen.
- Unternehmen müssen nach der ASR A2.2 berechnet werden. Mehr Informationen bei Downloads
- In Privathaushalten besteht keine gesetzliche Feuerlöscher Pflicht. Sie können sich auf unserer Internetseite informieren oder sich von uns beraten lassen welche Feuerlöscher bei Ihnen Daheim Sinn machen.
- Feuerlöscher mit innenliegender Patrone muss spätestens alle 2 Jahre nach DIN 14406 Teil 4 Instandgehalten werden.
- Dauerdrucklöscher müssen spätestens alle 2 Jahre Instandgehalten und spätestens alle 4 Jahre einer aufwändigen Behälterinnenprüfung nach DIN 14406 Teil 4 unterzogen werden.
- 1. Pulverlöscher
Einsatzgebiete: z.B. PKW, Wohnmobile, Caravans, Traktoren, Boote, Werkstätten, Garagen .. - 2. Schaumlöscher
Einsatzgebiete: z.B. Verwaltungs- und Fertigungsbereiche, Büroräume und Praxen, Verkaufsflächen, öffentliche Bereiche, Flughäfen, Landwirtschaft, Futtermittelindustrie, nahezu der komplette Privatbereich … - 3. Fettbrandlöscher
Einsatzgebiete: z.B. Großküchen, Kantinen, Gastronomie, Imbissbetriebe - 4. Kohlendioxidlöscher
Einsatzgebiete: z.B. elektrische- und elektronische Anlagen, Reinst- und Reinräume, chemische Industrie, Bereiche mit besonderen hygienischen Anforderungen, sensible Räume und Anlagen - 5. Metallbrandlöscher
Einsatzgebiete: z.B. Leichtmetallverarbeitende Betriebe, Metall-Recycling Betriebe - 6. Wasserlöscher
Einsatzgebiete: z.B. Papier- und Kartonagenlager, Verkaufs- und Ausstellungsflächen, Textillager, Lagerhaltung von organischen Materialien
Für den Privathaushalt empfehlen wir einen Schaumlöscher.
Da altes Löschmittel als besonders Überwachungsbedürftig gilt, könne Sie Ihren alten Feuerlöscher, bei uns Entsorgen. Dieser wird dann bei uns von einer Fachfirma abgeholt und Fachgerecht Entsorgt.
Nach EN 3 werden verschiedenartige Brände entsprechend des Brandstoffes in fünf Klassen eingeteilt: Eine Übersicht aller Brandklassen finden Sie in der Rubrik Brandklassen