Brandschutzkonzepte
Ob bei Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Seniorenwohnheime / Altenheime, Garagen, Hochhäusern etc.). Brandschutzkonzepte sind ein fester Bestandteil nahezu jedes Grundstücks.
Brandschutzkonzepte
Wir sind seit nunmehr 50 Jahren auf die Erstellung von Brandschutzkonzepten spezialisiert. Unsere Sachverständigen für Brandschutzkonzepte sind zertifizierte Experten und begleiten Ihr Bauvorhaben bereits in der Planungsphase.
Ob bei der genehmigungspflichtigen Umnutzung eines Bestandsobjekts oder der Umsetzung von Neubauprojekten – als Anlage zum Bauantrag wird seitens der zuständigen Baurechtsbehörden regelmäßig eine Bewertung des Brandschutzes in Form eines Brandschutzkonzepts oder Brandschutznachweises zur Erteilung einer Baugenehmigung verlangt.
Wir entwickeln vollständige Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise in Zusammenarbeit mit Auftraggebern, Architekten und Fachplanern, den zuständigen Baurechtsbehörden und Brandschutzdienststellen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Erarbeitung belastbarer Lösungen.
Abgesehen vom vorbeugenden Brandschutz ist es ebenso wesentlich, einen abwehrenden Brandschutz zu gewährleisten. Dies ist ein integraler Bestandteil unserer Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:
Ihr Brandschutz-Fachbetrieb im Großraum Stuttgart
FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen
Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich? Ein Brandschutzkonzept basiert auf verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich sind sie für Sonderbauten und bei Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen erforderlich.
Brandschutzkonzepte bei Neubau oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Ein Brandschutzkonzept muss bei einer Nutzungsänderungen bestehender Gebäude oder bei Neubauten erstellt werden.
Während Brandschutzkonzepte die gesamte Brandschutzplanung für Gebäude umfassem, listet der Brandschutznachweise alle Details der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auf.
Ein Brandschutzkonzept ist für „Gebäude besonderer Art und Nutzung“ erforderlich und Bestandteil der Baugenehmigung. Es ist gültig für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes und muss bei einer Nutzungsänderung angepasst werden.