Neuigkeiten und Wissenswertes
Ludwig Brandschutz auf dem Pferdemarkt: Sicherheit für Haus und Garten
Der Herbstbeginn in Bietigheim-Bissingen wird dieses Jahr besonders sicher. Vom 2. bis zum 4. September 2023 präsentiert die Firma Ludwig Brandschutz ihre innovativen Produkte auf der Ausstellung „Haus und Garten“ am Pferdemarkt.
Von A bis Z: Feuerlöscher für jeden Bedarf
Feuerlöscher sind nicht nur in Betrieben Pflicht, sondern auch im privaten Bereich von unschätzbarem Wert. Sie können im Notfall Leben retten und verhindern, dass ein kleiner Funke sich zu einem verheerenden Brand ausweitet. Ludwig Brandschutz zeigt auf der Ausstellung eine beeindruckende Bandbreite: Von A wie Auto-Feuerlöscher bis Z wie zertifizierte Hochleistungs-Feuerlöscher für spezielle Anforderungen.
Zukunftssicher: Akku Brandschutz für Garagen und E-Fahrzeuge
Mit dem wachsenden Trend zu E-Autos und E-Bikes steigt auch die Notwendigkeit für spezialisierten Brandschutz. Akkus können im Schadensfall entzündliche Gase freisetzen und stellen daher eine besondere Herausforderung für den Brandschutz dar. Ludwig Brandschutz präsentiert auf dem Pferdemarkt innovative Lösungen, die speziell für Garagen und die Lagerung von E-Fahrzeugen entwickelt wurden.
Warum Ludwig Brandschutz?
Seit Jahren steht der Name Ludwig für Sicherheit und Verlässlichkeit im Brandschutz. Die Firma hat es sich zur Aufgabe gemacht, immer am Puls der Zeit zu sein und ihre Produkte kontinuierlich an aktuelle Anforderungen und Technologien anzupassen. Ob es um den Schutz Ihres Zuhauses, Ihrer Firma oder Ihrer Fahrzeuge geht – Ludwig Brandschutz hat die passende Lösung.
Besuchen Sie den Stand von Ludwig Brandschutz auf dem Pferdemarkt in Bietigheim-Bissingen und informieren Sie sich aus erster Hand über die neuesten Entwicklungen im Bereich Brandschutz. Sicherheit beginnt bei der Prävention, und Ludwig Brandschutz ist Ihr Partner auf diesem Weg.
Feuerlöscher mit fluorfreiem Schaum
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) in Feuerlöschschäumen voran. Mit der Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Das PFAS-Verbot erfolgt schrittweise. Im Vergleich zur Lebensdauer eines Feuerlöschers und zu den Löschmitteltausch-Zyklen sind die Übergangsfristen aber recht kurz.
Sofortiges Handeln ist daher angebracht.
Der besondere Nutzen von Löschmittel auf Basis von Fluorverbindungen ist – je nach Brandklasse − keineswegs erwiesen, die Gefährdung von Umwelt und Mensch hingegen schon. Umweltorganisationen wie der BUND fordern daher einen kompletten Umstieg auf fluorfreie Löschmittel.
Fluor ist ein gefährliches Umweltgift, ist langlebig und reichert sich schnell im Erdreich, in Pflanzen und auch den Körpern von Lebewesen an. Es schadet der Gesundheit, von Mensch und Tier, indem es die Leberfunktion schädigt und das körpereigene Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen kann. Fluor wird außerdem eine krebserregende Wirkung nachgesagt.
Belastungen durch Fluor bzw. Fluortenside sind also nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, insbesondere dann nicht, wenn Fluorrückstände durch Löschmittel ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen. Denn am Ende nimmt unsereins den toxischen Stoff über das Trinkwasser oder die Nahrung auf.
Das Löschmittel in unseren fluorfreien Schaumfeuerlöschern ist sehr umweltfreundlich, denn es ist absolut frei von perfluorierten Tensiden und gut biologisch abbaubar. Dadurch lässt es sich auch noch nach Eintritt des vorgesehenen Verbots von Fluorsubstanzen in Löschmitteln problemlos einsetzen. Sie sind somit vorschriftsmäßig ausgestattet und müssen Ihre Schaumfeuerlöscher nicht austauschen oder umrüsten lassen.
Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern
Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA ( Link https://echa.europa.eu/de/home) zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden. Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet. Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.
Schon jetzt besteht Handlungsbedarf!
- Das Verbot wird aller Voraussicht nach innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
- Somit besteht in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für einen Austausch Ihrer fluorhaltigen Feuerlöscher, um nach Eintritt des
Verbotes nur noch fluorfreie Alternativen im Betrieb zu haben. - Wir geben Antworten auf Fragen, die uns dazu häufig gestellt werden:
Fragen & Antworten
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)
ZUR DEFINITION „PFAS„:
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten ‚C8-Fluorchemie’“.2
- Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.
- Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
– Perfluorbutansäure (PFBA),
– Perfluorpentansäure (PFPeA),
– Perfluorhexansäure (PFHxA) und
– Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
- Inhaltsstoffe derzeitige SchaumlöschmittelDie derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.
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Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS“, Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, letzter Absatz (PDF), Stand 02.08.2022
3 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, Ende letzter Absatz, Seite 2, Absatz 1, Stand 02.08.2022
4 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs. 3 + 4, Stand 02.08.2022
5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs.7, Stand 02.08.2022
Kurfristige Entscheidung
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.
- Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.
Wenn die Entscheidung über die PFAS-Beschränkung und ihre Bedingungen gefallen ist, wird es ernst. Dann müssen Sie mit einem kurzfristigen Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rechnen.
- Genau genommen haben Sie als Betreiber nach Inkrafttreten nur eine Übergangsfrist von 6 Monaten, um auf fluorfreie Alternativen umzustellen.
Denn nach Ablauf dieser 6-monatigen Frist soll der Einsatz von Schaumfeuerlöschern mit Fluorsubstanzen offenbar nur noch unter ganz bestimmten, äußerst schwer zu erfüllenden Auflagen erlaubt sein (s. Punkt 07!).
Selbst wenn sich diese extremen Auflagen im Betrieb realisieren ließen, so wäre das auch nur ein Herauszögern der Umstellung auf fluorfreie Alternativen. Denn spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots dürfen Sie gar keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr in Ihrem Betrieb vorhalten – auch nicht unter irgendwelchen Auflagen; dann wären nur noch fluorfreie Geräte erlaubt.
Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei
Sie müssen Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen? Oder fordert Ihr Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B?
Dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Alternativen zu Schaumfeuerlöschern
Sollte Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehen Ihnen gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf Ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig ist der Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
- Empfehlung bei Brandklasse A
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
- Empfehlung bei Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf „fluorfrei“ umsteigen
Ein Löschmitteltausch erfolgt in der Regel alle 4 – 8 Jahre. Wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher also jetzt erneut mit fluorhaltigem Löschmittel befüllen lassen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie diese bei Eintritt des Verbots (also bereits weit vor dem nächsten erforderlichen Löschmitteltausch) nicht mehr verwenden dürfen.
Wir empfehlen daher dringend, bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (s. Punkt 03).
Erneut fluorhaltiges Löschmittel in Bestandslöscher einzufüllen, ist schlichtweg unwirtschaftlich.
VULKAN arbeitet derzeit an Lösungen, fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Feuerlöscher umzurüsten.
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt: Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
- ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedoch deutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuser u. ä. empfohlen.
- CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrisch leitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
- Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zum Löschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damit jedoch nicht abgedeckt.
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
- Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 03!
Um Ihre fluorhaltigen Feuerlöscher weiterzuverwenden, müssen Sie als Betreiber sehr hohe Hürden meistern. Aus dem Restriktionsvorschlag der ECHA geht hervor, dass PFAS-haltige tragbare Schaumfeuerlöscher ab 6 Monaten nach Inkrafttreten des Verbots nur noch unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel folgende:
- PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (also Bränden der Brandklasse B) eingesetzt werden.(Selbst wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher speziell zum Löschen von Bränden der Brandklasse B vorhalten, müssten Sie also sicherstellen, dass diese mobilen Feuerlöschgeräte NICHT im Falle eines A-Brandes verwendet werden!)
- Sie müssen die Verwendung fluorhaltiger Feuerlöschschäume begründen – einschließlich einer Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Alternativen.
- Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Emissionen in die Umwelt sowie den direkten und indirekten Kontakt mit Löschschäumen so weit wie technisch und wirtschaftlich machbar minimieren; also alle Anstrengungen unternehmen, eine Emission zu vermeiden.(Da es fluorfreie Alternativen und mittlerweile auch leistungsstarke fluorfreie Schaumlöschmittel gibt, lässt sich der Einsatz fluorhaltiger Löschmittel jedoch schwer oder gar nicht mehr rechtfertigen.)
- Sie müssen einen standortspezifischen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen. Dieser muss eine Begründung für die Verwendung des PFAS-haltigen Löschmittels enthalten. Ebenso müssen Einzelheiten zu den Bedingungen für die Verwendung und Entsorgung des Schaums aufgeführt werden. Pläne für die Eindämmung, Behandlung und angemessene Entsorgung flüssiger und fester Abfälle, die bei der Verwendung des Schaums, der routinemäßigen Reinigung und Wartung der Ausrüstung oder bei unbeabsichtigtem Austreten von Schaum anfallen, sind ebenso aufzuführen. Dieser Managementplan muss jährlich überprüft werden, so dass ggf. neue Technologien in die Bewertung einfließen. Er ist auf Verlangen der Vollzugsbehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
- Alle Abfälle sind auf das technisch und praktisch mögliche Maß der ordentlichen Verwertung zuzuführen. Auf keinen Fall darf etwas ins Abwasser gelangen, da der Trinkwasserschutz über allem steht! Eine Abfalldokumentation ist lückenlos zu führen und für die Vollzugsbehörde bereitzuhalten.
- Alle bevorrateten Mengen an Löschmitteln sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die angemessene Entsorgung ist zu dokumentieren.
- Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschschaum müssen mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: „WARNUNG: enthält Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)“ – siehe auch unten „Kennzeichnung fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher“.
- Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots sind auch bei B-Bränden keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr zulässig.
Hier finden Sie den kompletten Restriktionsvorschlag der ECHA im Original.
So entsorgen Sie Ihre Feuerlöscher richtig!
Da hängt noch ein uralter Löscher an der Wand? Die letzte Wartung liegt bereits Jahre zurück? Der Feuerlöscher ist zu alt für eine Wartung? Da stellt sich nur noch die Frage: Wie können Sie diesen Feuerlöscher richtig entsorgen? Denn bei diesem Prozess müssen Sie einige Dinge beachten.
Wann muss man den Feuerlöscher entsorgen?
Das ausschlaggebende Kriterium für eine Entsorgung ist das Alter des Löschers. So beträgt die durchschnittliche Lebensdauer der meisten Löscher etwa 20 bis 25 Jahre. Dabei ist auch die Art des Feuerlöschers entscheidend. Denn es macht eben einen Unterschied, ob es sich um einen Aufladelöscher oder um einen Dauerdrucklöscher handelt. Denn tatsächlich haben Dauerdrucklöscher eine geringere Lebensdauer als Aufladelöscher.
Informieren Sie sich daher über die Haltbarkeit von Feuerlöschern.
Um das herauszufinden, müssen Sie zunächst das Herstellungsjahr kennen, welches sich immer direkt auf dem Feuerlöscher befindet. Im unteren Bereich des Löschmittelbehälters finden Sie in der Regel die Informationen bezüglich der Herstellung. Dabei wird das Jahr der Herstellung oft als „Werks-Endkontrolle“ oder schlichtweg als „Herstelljahr“ bezeichnet.
Alternativ kann das Produktionsjahr auch als vierstellige Zahl im oberen Bereich des Feuerlöschers aufgeführt sein, wobei die ersten beiden Ziffern für das Jahr stehen und die letzten beiden Ziffern den Monat der Herstellung angeben. Wenn ein Feuerlöscher entsorgt werden muss, bedeutet das auch gleichzeitig, dass nun ein Löscher weniger im Gebäude ist. Als Privatperson sind Sie dann allerdings nicht verpflichtet, diesen zu ersetzen. Jedoch sehen die Richtlinien für einen Betrieb da anders aus. Informieren Sie sich daher über die Feuerlöscher Pflicht.
Bei uns können Sie Ihren alten Feuerlöscher entsorgen.
Bei uns als überregionalen Brandschutz-Fachbetrieb können alte Feuerlöscher entsorgt werden.
Alte Löscher einfach abgeben bzw. mit uns Kontakt aufnehmen,
auch wenn Sie mehrere Löscher entsorgen wollen.
Unkosten je nach Größe und Art des Löschers. Die einfachste und unkomplizierteste Lösung stellt meist die Entsorgung über unser Entsorgungsformular dar.
Was kostet die Entsorgung der Feuerlöscher?
Es gibt keinen pauschalen Preis für die Entsorgung des Feuerlöschers.
Einfach über das Entsorgungsformular Kontakt mit uns aufnehmen.
Was geschieht mit dem Feuerlöscher bei der Entsorgung?
Wenn die maximale Lebensdauer erreicht ist oder der Löscher beschädigt ist, kann er nicht mehr wiederverwendet werden. Damit gilt der Feuerlöscher dann als Sondermüll und wird bei der Entsorgung dementsprechend behandelt.
Bei der Entsorgung werden die einzelnen Komponenten getrennt und einzeln entsorgt bzw. recycelt. Dabei kann speziell das Löschmittel eine Herausforderung sein.
Sehr alte Feuerlöscher beinhalten oft “Halon” als Löschmittel. Doch dieser Stoff ist sehr schädlich für die Umwelt! Hiermit also unbedingt sorgfältig umgehen.