Brandschutzunterweisungen online durchzuführen ist nach den Anforderungen der DGUV grundsätzlich zulässig, so lange eine Verständnisprüfung des Wissens stattfindet und die Unterweisung dokumentiert wird.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter online unterweisen, sollten Sie ihnen zusätzlich auch immer die Möglichkeit anbieten, bei Fragen persönliche Rücksprache mit den zuständigen Verantwortlichen zu halten.