Grundsätzlich wird keine besondere Ausbildung benötigt, um Mitarbeitende im Brandschutz unterweisen zu dürfen. Wichtig ist viel mehr, dass die verantwortliche Person über ein umfangreiches Wissen zu den spezifischen Gegebenheiten vor Ort verfügt.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Mitarbeiterunterweisung liegt bei der Unternehmensleitung. In kleineren Unternehmen übernimmt häufig die Geschäftsführung die Brandschutzunterweisung, während die Zuständigkeit in größeren Unternehmen oftmals bei fachlich ausgebildeten Brandschutzbeauftragten liegt.