Brandschutztüren müssen von qualifizierten Fachbetrieben gemäß der Einbauanleitung montiert und mit einer Bestätigung des Bauherren versehen werden, dass die Tür entsprechend den benannten Zulassungen und der Einbauanleitung montiert wurde.
Brandschutztüren müssen von qualifizierten Fachbetrieben gemäß der Einbauanleitung montiert und mit einer Bestätigung des Bauherren versehen werden, dass die Tür entsprechend den benannten Zulassungen und der Einbauanleitung montiert wurde.