- Feuerlöscher mit innenliegender Patrone muss spätestens alle 2 Jahre nach DIN 14406 Teil 4 Instandgehalten werden.
- Dauerdrucklöscher müssen spätestens alle 2 Jahre Instandgehalten und spätestens alle 4 Jahre einer aufwändigen Behälterinnenprüfung nach DIN 14406 Teil 4 unterzogen werden.