• Feuerlöscher mit innenliegender Patrone muss spätestens alle 2 Jahre  nach DIN 14406 Teil 4 Instandgehalten werden.
  • Dauerdrucklöscher müssen spätestens alle 2 Jahre Instandgehalten und spätestens alle 4 Jahre einer aufwändigen Behälterinnenprüfung nach DIN 14406 Teil 4 unterzogen werden.