Welchen weiteren Prüfauflagen unterliegen RWA und wer kümmert sich um die Terminierung?
Verantwortlich für die Beauftragung und Umsetzung ist der Nutzer der RWA. Die jeweiligen Technischen Prüfverordnungen der Länder bezüglich Erstinbetriebnahme und wiederkehrender Prüfung sind einzuhalten.