Feuerlöscher mit fluorfreiem Schaum
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) in Feuerlöschschäumen voran. Mit der Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Das PFAS-Verbot erfolgt schrittweise. Im Vergleich zur Lebensdauer eines Feuerlöschers und zu den Löschmitteltausch-Zyklen sind die Übergangsfristen aber recht kurz.
Sofortiges Handeln ist daher angebracht.
Der besondere Nutzen von Löschmittel auf Basis von Fluorverbindungen ist – je nach Brandklasse − keineswegs erwiesen, die Gefährdung von Umwelt und Mensch hingegen schon. Umweltorganisationen wie der BUND fordern daher einen kompletten Umstieg auf fluorfreie Löschmittel.
Fluor ist ein gefährliches Umweltgift, ist langlebig und reichert sich schnell im Erdreich, in Pflanzen und auch den Körpern von Lebewesen an. Es schadet der Gesundheit, von Mensch und Tier, indem es die Leberfunktion schädigt und das körpereigene Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen kann. Fluor wird außerdem eine krebserregende Wirkung nachgesagt.
Belastungen durch Fluor bzw. Fluortenside sind also nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, insbesondere dann nicht, wenn Fluorrückstände durch Löschmittel ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen. Denn am Ende nimmt unsereins den toxischen Stoff über das Trinkwasser oder die Nahrung auf.
Das Löschmittel in unseren fluorfreien Schaumfeuerlöschern ist sehr umweltfreundlich, denn es ist absolut frei von perfluorierten Tensiden und gut biologisch abbaubar. Dadurch lässt es sich auch noch nach Eintritt des vorgesehenen Verbots von Fluorsubstanzen in Löschmitteln problemlos einsetzen. Sie sind somit vorschriftsmäßig ausgestattet und müssen Ihre Schaumfeuerlöscher nicht austauschen oder umrüsten lassen.
Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern
Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA ( Link https://echa.europa.eu/de/home) zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden. Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet. Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.
Schon jetzt besteht Handlungsbedarf!
- Das Verbot wird aller Voraussicht nach innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
- Somit besteht in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für einen Austausch Ihrer fluorhaltigen Feuerlöscher, um nach Eintritt des
Verbotes nur noch fluorfreie Alternativen im Betrieb zu haben. - Wir geben Antworten auf Fragen, die uns dazu häufig gestellt werden: