Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229
Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229 ist ein wichtiger Bestandteil einer schnellen und erfolgreichen Rettung im Brandfall. Neben der Schulung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Flucht- und Rettungsplan von unseren Experten erstellen zu lassen.
Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229
Ein Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229 ist eine wertvolle Hilfe für die schnelle und sichere Evakuierung von Personen aus einem Gebäude. Er zeigt die relevanten Flucht- und Rettungswege sowie die Brandbekämpfungseinrichtungen. Der Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229 ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und trägt wesentlich zum Brandschutz bei.
Der Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229 soll Menschen bei der Flucht aus einer baulichen Anlage unterstützen und ist ein ergänzt das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.
Zwischenzeitlich gibt es eine internationale, einheitliche Regelung von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen. Der Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229 soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den schnellsten und sichersten Weg zum nächstgelegenen Ausgang oder zu einem sicheren Ort anzeigen. Zusätzlich enthält er Regeln für das Verhalten im Falle eines Unfalls oder eines Brandes.
Wir erstellen für Sie gerne einen Flucht- und Rettungsplan Leonberg 71229 nach der neuesten und aktuellesten Norm DIN ISO 23601.
Feurwehrpläne
Feuerwehrplan nach DIN 14095
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Erstellung eines Feuerwehrplans vor. Aber auch für andere größere Gebäude wie Schulen, Seniorenheime, Krankenhäuser oder Kurheime hilft der Feuerwehrplan den Rettungskräften effektiv und schnell rettend eingreifen zu können, da sich diese bereits vor Ankunft am Brandherd mit dem Gebäude vertraut machen können.
Wir finden stets eine Lösung im vorbeugenden und baulichen Brandschutz.
Kommen Sie mit Ihren Aufgaben und Fragen auf uns zu.
Feuerwehrlaufkarten
Die Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr zum Auffinden der einzelnen Melder und zeigen den Weg von der Brandmelderzentrale zu allen Meldergruppen und einzelnen Meldern.
Bestuhlungspläne
Für alle Veranstaltungsorte, die der jeweiligen Landes-Verordnung über Veranstaltungsorte (VStättVO/SBauVO) unterliegen, ist ein Bestuhlungsplan zu erstellen. Bestuhlungspläne sind wichtig, um die Anzahl der Sitze für Rollstuhlfahrer, die Bühne oder Vortragsflächen, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege zu bestimmen. Betreiber bzw. Veranstalter sind für die Erstellung von Bestuhlungsplänen verantwortlich.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:
Ihr Brandschutz-Fachbetrieb im Großraum Leonberg 71229
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Ein Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
- Lage der Sammelstellen
- Standort des Betrachters.
Laut $ 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.
Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber für das Gebäude/Büro einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn die Lage, Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In regelmäßigen Zeitabständen ist auch entsprechend dem Plan zu üben. Bei der Übung ist enthalten, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sind die Formate nach DIN EN ISO 216 anzuwenden. Die Mindestgröße beträgt 297 mm × 420 mm (DIN A3).
Flucht- und Rettungspläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden, dürfen auch in einer Größe von 210 mm × 297 mm (DIN A4) ausgeführt werden.
Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen, in denen sie nach Punkt 9 (1) zu erstellen sind. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten (z. B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen).
Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden.
Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien)
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind.
Bauliche oder betriebliche Veränderungen können dazu führen, dass die Flucht- und Rettungspläne nicht mehr auf dem neuesten Stand sind und die Übereinstimmung mit den Brandschutz- und Notfallmaßnahmen nicht mehr gewährleistet ist. Daher werden üblicherweise alle zwei Jahre durch sachkundige Personen und Firmen die Flucht- und Rettungspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.